AGB

AGB SACHKUNDE-NACHWEIS

CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen

  1. Die Teilnehmerin erwirbt sich das Recht auf eine Ausbildung zum Erwerb des Sachkunde-Nachweises.
  2. Die Schulleitung garantiert, dass die Ausbildung ausschliesslich durch qualifizierte und erfahrene Dozenten und Dozentinnen erfolgt. Mit der Anmeldung zum Sachkunde-Nachweis akzeptieren die Teilnehmer*innen, dass die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen und Vorgaben des BAG unabänderbar sind.
  3. Die rechtsverbindliche Anmeldung für die Schule erfolgt elektronisch (on line) oder schriftlich.
  4. Mit der rechtsverbindlichen Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen anerkannt.
  5. Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  6. Die Benützung sämtlicher von der Schule zur Ausbildung zur Verfügung gestellter Apparaturen ist im Ausbildungspreis inbegriffen. 
  7. Sämtliche Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschliesslich zur persönlichen Ausbildung verwendet werden. Sie dürfen weder für eigene Schulungen verwendet noch im Internet in irgendeiner Form publiziert noch ohne Erlaubnis der Schulleitung kopiert werden. Aufnahmen in Bild und / oder Ton von Lehrpersonen, Teilnehmer*innen, Schulungsräumlichkeiten, Unterricht und Unterrichtsmaterial sind grundsätzlich und in jeglicher Form untersagt. Wiederhandlungen werden zivil- und strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
  8. Zum Abschluss der Ausbildung findet eine schriftliche und je nach Modul praktische Prüfung statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist eine 100% Präsenz.
  9. Die aktuellen Kosten für die einzelnen Ausbildungsmodule sind im Internet publiziert.
  10. Zur Platzreservierung müssen 300 Franken bezahlt werden. Dieser Betrag wird dann von den Ausbildungskosten wieder abgezogen. Das Modul resp. die Module müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung bezahlt werden. Die Anmeldung bleibt auch dann rechtsgültig, wenn die Reservierungskosten respektive die Kosten für das Ausbildungsmodul bis zum Beginn der Schulung, für welche sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin angemeldet hat, noch nicht bezahlt sind.  
  11. Abmeldungen und Verschiebungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind nicht gültig.
  12. Die Sachkunde-Ausbildungen werden in Basel, Bern und Zürich durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung an jeweils einem Ort ist, dass genügend Anmeldungen pro Austragungsort eingegangen sind. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer,  dass die Ausbildung deswegen auch einen anderen Ort als dem Wunschort durchgeführt werden kann.
  13. Die Sachkunde-Ausbildungen werden zu den publizierten Daten durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung zu einem bestimmten Termin ist, dass genügend Anmeldungen pro Termin eingegangen sind. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer,  dass die Ausbildung deswegen auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem Wunschtermin durchgeführt werden kann.
  14. Wird die Ausbildung nach Beginn abgebrochen, oder der Vertrag/die Anmeldung später als 4 Wochen vor Beginn gekündigt/zurückgezogen, wird der volle Betrag geschuldet (Paragraph 404, OR, Kündigung zur Unzeit). Erfolgt die Kündigung/Abmeldung später als 7 Wochen vor Beginn, wird 50% des Schulgeldes geschuldet. Erfolgt die Kündigung/Abmeldung später als 5 Wochen vor Beginn, wird 75 % des Schulgeldes geschuldet.
  15. Für einen allfälligen Rekurs gegen einen Prüfungsentscheid ist die Prüfungskommission der CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschule verantwortlich.
  16. Die Module Grundlagen und Technologie können wahlweise auch als online-Unterricht absolviert werden, anderslautende Bestimmungen der Behörden vorbehalten. Die Prüfung selbst findet auch bei online-Schulung physisch vor Ort statt.